Ich habe folgende einstweilige Verfügung:
1. Es wird die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Auflassung angeordnet bzgl. Grundbuch XY etc.
2. Das Grundbuchamt wird um die Eintragung der Vormerkung ersucht.
Veranlasst das Gericht, das die Verfügung erlassen hat, die Grundbucheintragung?
Ich habe die Zustellung der einstweiligen Verfügung veranlasst. Was muss ich noch tun?
Danke für Eure Hilfe, kann diese Woche nicht so gut denken.