Hallo,
ich habe folgende Frage an euch:
Vater eines volljährigen, unter Betreuung stehenden Kindes stellt Antrag auf BerH.
Sein Begehren lautet:
Er möchte seine Tochter, die in einem ca. 200 km entfernten betreuten Wohnen untergebracht ist
zu sich nehmen. Das Kind steht aber unter Bereuung.
Worauf soll dieser Antrag hinauslaufen?
Bertungshilfe, in welcher Angelegenheit?
Leider kenne ich mich zu wenig im BetreuungsR aus, um beurteilen zu können, ob es da anderweite Möglichkeiten gibt.
Habt ihr schon einmal soetwas gehabt?