Hallo zusammen,
ich bin Rechtspflegeranwärterin aus RLP. Wir haben uns kürzlich untereinander ausgetauscht, dass wir uns quasi "verpflichtet" haben nach der Ausbildung 5 Jahre im Beamtendienst zu bleiben. Ich hatte das auch im Kopf, jedoch weiß ich nicht mehr, wo ich das gelesen habe.
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand eine Vorschrift oder einen Link nennen könnte, woraus dies hervorgeht.
Danke schon mal!
LG
Erna123