Verfahrenspfleger, Pfleger für unbekannte Beteiligte

  • Zu einem Erbscheinsantrag sollen die gesetzlichen Erben angehört werden. Diese sind aber nur teilweise bekannt. Ist für die teilweisen unbekannten Erben ein Verfahrenspfleger oder ein Pfleger für unbekannte Beteiligte zu bestellen ?

  • Kommt vielleicht drauf an, wo du arbeitest ... Hier in Sachsen ist keine Erbenermittlungspflicht. Wir versuchen, soviel wie möglich über gesetzliche Erben herauszufinden. Erst deren Existenz, dann Adressen. Aber irgendwann ist mal Schluss und wir weisen dann die Antragsteller darauf hin, dass ohne Mitteilung an die gesetzl. Erben die Frist zur Geltendmachung des Pflichtteils nicht anfängt zu laufen.

  • § 345 FamFG "können als Beteiligte hinzugezogen werden..."

    § 7 IV FamFG : "Diejenigen, die ... hinzugezogen werden können, sind von der Einleitung des Verfahrens zu benachrichtigen, soweit sie dem Gericht bekannt sind.".

    D.h. m.E. : keine übertriebenen Ermittlungen. Insb. keine Pflegerbestellung erforderlich.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • § 345 FamFG "können als Beteiligte hinzugezogen werden..." § 7 IV FamFG : "Diejenigen, die ... hinzugezogen werden können, sind von der Einleitung des Verfahrens zu benachrichtigen, soweit sie dem Gericht bekannt sind.". D.h. m.E. : keine übertriebenen Ermittlungen. Insb. keine Pflegerbestellung erforderlich.


    Volle Zustimmung!

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Wenn die Verfügung von Todes wegen auslegungsbedürftig oder sonst merkwürdig (z.B. Schrift) ist, bestelle ich einen Pfleger für unbekannte Beteiligte.

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