Darlehensgeber ist die GbR - bestehend aus den 3 Kindern. Eine Genehmigung hierfür ist jedoch nicht beantragt gewesen. Der Gründungsvertrag wird nachgereicht.
Ich vermute einfach mal, dass der Vater die Darlehensrückzahlung bei der Steuer absetzen kann. Damit hat er auch noch was von der Sache. Deshalb scheidet ne Anlage bei der Bank wohl aus ;-).