Hallo Ihr Kostenexperten,
ich steh gerade ein wenig auf dem Schlauch was folgenden Fall betrifft:
Beklagtenpartei hat PKH ohne Raten und wurde zu 16 % in die Kosten des Verfahrens verurteilt. Klagepartei ohne PKH und trägt 84 % der Kosten des Verfahrens. Jetzt hab ich von Klage- und Beklagtenpartei jeweils Anträge nach § 106 ZPO und von PKH-Partei den Antrag auf Festsetzung der PKH-Vergütung (Gegenstandswert unter 3.000 €, PKH-Vergütung 336,18 €). Ich würde jetzt die Ausgleichung ganz normal vornehmen erstmal ohne Beachtung der PKH. Habe dann einen Erstattungsanspruch (218,20 €) für die PKH-Partei festgestellt. Jetzt weiss ich nicht so recht wie ich weiter verfahre? Geht der Erstattungsanspruch auf die Landeskasse über? Was setze ich dann in meinem KFB noch fest? Hilfe!!
Schon mal Danke im Voraus