Hallo zusammen,
ich habe hier einen Fall bei dem ich einfach nicht weiter komme.
Im Grundbuch ist folgendes eingetragen:
Aufschiebend bedingtes und befristetes Übergangsrecht für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flst. Nr. xxx
Dieses Recht wurde im Rahmen eines Übergabevertrages vor 40 Jahren bestellt.
Die Eltern haben ein Grundstück geteilt und jeweils eine Hälfte an den Sohn und an die Tochter übergeben.
Im Übergabevertrag heißt es unter anderem:
Es wird festgestellt, dass der Zugang auf das dem Sohnübergebenen Grundstücksteil über den der Tochter übergebenen Grundstücksteil geht. Dieses Übergangsrecht bleibt bestehen und erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach dem Tode des längstlebenden Übergebers.
Bis zur Beendigung hat der Sohn einen Zugang von der Straße anzulegen.
Zu Löschung genügt der Nachweis des Todes der Übergeber.
Bewilligt und beantragt wird nun die Eintragung einer Grunddienstbarkeit und zwar aufschiebend bedingt und befristet auf den Tod des längstlebenden Eölternteils.
Beide Eltern sind tot (die Mutter seit über einem Jahr, der Vater seit 25 Jahren).
Jetzt beantragt der Grundstückseigentümer die Löschung des Rechts unter Vorlage der Sterbeurkunden.
Ich kann irgendwie keine aufschiebende Bedingung entdecken.
Auch das mit der Befristung ist nicht ganz klar. Soll es jetzt mit dem Tod des Letztlebenden oder erst ein Jahr danach erlöschen?
Geht das so überhaupt, brauche ich nicht vielmehr zur Löschung die Bewilligung des Grundstückseigentümers des berechtigten Grundstücks?
(Das herrschende Grundstück wurde mittlerweile in Wohnungseigentum aufgeteilt)
Bin total verwirrt und hoffe auf eure Mithilfe.
Im Voraus schon mal vielen Dank!