Vielleicht wurde das Problem schon behandelt, aber ich hab nichts gefunden (bei dem Wust zur GbR hoffentlich zu verzeihen...):
A, B und C GmbH, genannt "Eigentümer", bestellen eine Grundschuld. Sie sind - laut Grundbuch - die (einzigen) Gesellschafter einer (namenlosen) GbR. Die Tatsache, dass eine BGB-Gesellschaft Eigentümerin ist wird mit keiner Silbe erwähnt. Reicht mir das?
(Persönliche Haftung übernimmt A und seine Ehefrau)