Formulierungshilfe einstweilige Verfügung

  • Muß mal wieder in Vertretung eine einstweilige Verfg. aufnehmen:

    Der Ex - Schwiegervater hat mehrmals beim Arbeitgeber, bzw. bei Kollegen der Ex - Schwiegertochter angerufen (während der Arbeitszeit, nicht privat), um die Ex-Schwiegertochter beim Arbeitgeber schlecht zu machen (Schlampe, schuldet dem Sohn noch Geld etc etc....).

    Die Ex-Schwiegertochter fühlt sich belästigt und sieht ihren Arbeitsplatz gefährdet. Der Chef macht sie dafür verantwortlich, dass alle von der Arbeit aufgehalten werden. Sie solle dafür sorgen, dass das aufhört etc. etc.

    Eine schriftliche Aufforderung der Ex-Schwiegertochter an den Ex-Schwiegervater hat nichts gefruchtet.

    Formulierungshilfe?

  • :gruebel:
    einfach so aufnehmen, wie es dir vorgetragen wird. das muss nicht toll klingen.
    das wirste schon hinkriegen.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Kein Zugriff auf RASYS?

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung.

    Der Antragsgegner hat zu unterlassen, die Antragstellerin zu belästigen, auf der Arbeitsstelle anzurufen, üble Nachrede zu üben etc.
    Im Falle der Zuwiderhandlung: Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 (muss zusätzlich mit dem Nachweis bzw. der Glaubhaftmachung der Zuwiderhandlung beantragt werden; Höhe wird dann ins Ermessen des Gerichts gestellt).

    Begründung: Warum? Wieso? Weshalb? Wann ist was passiert?

    Versicherung an Eides Statt.

    Fertig.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Kann man eigentlich für den Fall, daß eine mündliche Verhandlung anberaumt wird, quasi vorsorglich Zeugen benennen (Chef, Kollegen)? Oder ist das im e.V. - Verfahren nicht zulässig?

  • Wenn Du einen Sachverhalt aufnimmst, der durch einen Dritten bezeugt werden kann, würde ich das aufnehmen. Was der Richter davon macht, was er nutzt, muss er dann sehen.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

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