Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Inhalt der löschungsfähigen Quittung. Vorliegend ist die sog. löschungsfähige Quittung des Finanzamtes X als Vertreter des Gläubigers Land X einer Sicherungshypothek. Als Inhalt wurde das Recht bezeichnet und angegeben, dass die durch Sicherungsyhypothek gesicherten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis in voller Höhe erloschen sind und Zahlungen Dritter nicht vorliegen. Die Umschreibung der Sicherungshyopthek wird bewilligt. Der Eigentümer hat einen Löschungsantrag gestellt.
Meine Frage ist nunmehr: Muss in der Quittung nicht angegeben werden wer, wann, an wen, was geleistet hat? Das wäre im obigen Fall ja nicht gegeben. Ich weiß ja gar nicht, ob der Eigt. die Forderung beglichen hat und die Quittung deshalb erteilt wurde. Ich muss das doch aber wissen, um die Bewilligungs- und Antragsberechtigung des Eigt., der die Löschung beantragt hat, prüfen zu können.
Irgendwie kommt mir das komisch vor.
Vielen Dank für eure Hilfe!