Kann das Insolvenzgericht in der WVP noch auffordern, dass nachrangige Insolvenzforderungen angemeldet werden.
Nachrangige Forderungsanmeldung in der Wohlverhaltensperiode
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Spontan und ohne weitere Begründung: Nein, da der Schlusstermin im eröffneten Verfahren die letzte Gläubigerversammlung ist, wo noch eine Forderungsprüfung stattfinden kann. Ob 38-er oder 39-er Forderungen, dürfte dabei egal sein.
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Ganz klar nein, da Prüfung von Forderungen, egal ob nachrangig oder nicht, nur in einem Prüfunsgtermin stattfinden kann. Und den kann es in der WVP nun nicht mehr geben.
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Leuchtet ein, ist aber eigentlich schade. Danke.
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Leuchtet ein, ist aber eigentlich schade. Danke.
Wieso schade? Ich bin immer froh, wenn z.B. der große Lottogewinn erst in der WVP kommt... -
der war klasse
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ZUr Ursprungsfrage: Ein klares Nein.
Schließlich wird ja auch schon seit ein paar Jahren nach der BGH -Rechtsprechung in der WVP die vorzeitige RSB erteilt, wenn die Verfahrenskosten und alle während des Insolvenzverfahrens in der Insolvenztabelle festgestellten Forderungen befridigt sind. So hatten wir erst neulich einen Schuldner, der lebenslänglich in der JVA sitzt und zu Beginn der WVP die vorzeitige RSB erhielt, weil kein einziger Gläubiger angemeldet hatte und durch sein pfändbares Eigengeld die Verfahrenskosten bezahlt waren.
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