Hallo,
im Grundbuch ist ein Nießbrauch für X eingetragen. Löschbar bei Todesnachweis. Nunmehr reicht der Notar folgende Bewilligung des Begünstigten ein: Die Löschung des Nießbrauchs wird aufschiebend befristet zum 31.12.2016. Der Notar beantragt die Löschung des Rechts zum 01.01.2017.
Der Antrag gilt doch eigentlich erst mit Erreichen des Zeitpunktes als gestellt, wenn über ihn erst von einem bestimmten Zeitpunkt an entschieden werden soll. Würdet ihr diesen Antrag nun verfristen?