Guten Morgen,
ich habe im Grundbuch Rechte gefunden, bei denen kein Berechtigter eingetragen ist.
Recht 1 lautet: "Erhaltung der Mauer soweit sie sein Gehöft begrenzt. Eingetragen am x.x.1879."
Recht 2 lautet: "Eigentümerbeschränkung gemäß Contract vom x.x.1844."
Die Grundstücke liegen in preußischem Gebiet. War es damals möglich, Rechte ohne Eigentümer und ohne Inhaltsangabe einzutragen oder sind die Rechte inhaltlich unzulässig? Ich kann ja nicht einmal ein Verfahren §§ 84 GBO ff. durchführen, da ich den Berechtigten nicht kenne. Unterlagen gibt es natürlich nicht mehr. Es steht die Neufassung an und ich möchte diese Rechte bereinigen. Hat irgendwer eine Idee?