Ich hab hier eine Schuldnerin, die sich hartnäckig weigert, Auskünfte über ihre Einkommensverhältnisse in der Wohlfühlphase zu erteilen. Das hab ich dem AG natürlich auch "gepetzt". AG hat sie noch mal aufgefordert. Reaktion: Null.
Folge: Aufhebung der Kostenstundung
Aufhebung der Kostenstundung für das RSB-Verfahren kannte ich bisher, ist wohl auch das übliche Prozedere. Heute bekomme ich einen Beschluss, dass sowohl die Kostenstundung für das RSB-Verfahren als auch für das Inso-Verfahren aufgehoben werde.
Geht das überhaupt? Ich gehe davon aus, dass die Schuldnerin sich nicht wehren wird. Aber komisch is scho´, oder?