Aufhebung Kostenstundung für Inso-Verfahren in der WVP?

  • Ich hab hier eine Schuldnerin, die sich hartnäckig weigert, Auskünfte über ihre Einkommensverhältnisse in der Wohlfühlphase zu erteilen. Das hab ich dem AG natürlich auch "gepetzt". AG hat sie noch mal aufgefordert. Reaktion: Null.

    Folge: Aufhebung der Kostenstundung

    Aufhebung der Kostenstundung für das RSB-Verfahren kannte ich bisher, ist wohl auch das übliche Prozedere. Heute bekomme ich einen Beschluss, dass sowohl die Kostenstundung für das RSB-Verfahren als auch für das Inso-Verfahren aufgehoben werde.

    Geht das überhaupt? Ich gehe davon aus, dass die Schuldnerin sich nicht wehren wird. Aber komisch is scho´, oder?

  • Traut sich wieder keiner. Wenn man die Stundung aufhebt, dann werden doch alle Beträge fällig.

    Ich schätze mal, es war keiner mehr da;). Aber inhaltlich stimme ich Dir zu. Ich hebe auch vorsichtshalber für alle Abschnitte die Stundung auf. Nicht das ich eine Kostenrechnung mache und der Schu. kommt und legt Beschwerde mit der Begründung ein, im Insoverfahren sei die Stundung nicht aufgehoben. Bei unserem LG weiß man nie, was da dann passiert...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ich hebe einfach die Kostenstundung auf, eine Unterscheidung nehme ich nicht vor. Wir bewilligen für die Wohlverhaltensperiode dergestalt, dass die bisher bewilligte Stundung der Verfahrenskosten verlängert wird. Das impliziert dann bei einer Aufhebung der Stundung meines Erachtens, dass die kompletten Kosten fällig sind.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Bislang kannte ich nur in der WVP Aufhebung der Kostenstundung für die WVP. Dann wurde nach Ablauf des Verwaltungsjahres der Schuldner durch den TH aufgefordert und - da ja dann auch meist keine Zahlung eingeht - die Versagung durch den TH beantragt.

    Dass die gesamte Stundung aufgehoben wird, lese ich in drei Jahren Inso-Sachbearbeitung zum ersten Mal. Liegt dann wohl am Neuzugang in der Inso-Abteilung? :)

    Mir soll´s wurscht sein.

    Aber mal angenommen, die Schuldnerin bezahlt dann die 100,00 € Mindestvergütung, die anderen Gerichtskosten aber nicht. Was passiert dann?

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