Regelinsolvenzantrag

  • Hallo,

    ich soll meinen ersten Antrag auf Regelinso einreichen. Ich bin mir jetzt aber wegen des zu benutzenden Formulars unsicher. Ich habe im Internet von einigen Amtsgericht in verschiedenen Bundesländern eigene "Anträge auf Regelinsolvenz" gefunden. Wir sitzen in Thüringen, da gibt es wohl keinen. Nehme ich dann den normalen Antrag, den ich auch bei der Verbraucher-Inso benutze?

    Danke vorab.

    Liane

  • Für ein Regeinsolvenzverfahren besteht kein Formularzwang, ggfls. aber ein Formzwang, der durch die Formulare des IK-Verfahrens nicht erfüllt wird, sofern man die alten Dinger im Zuge der Reform nicht gleich mit überarbeitet hat.

    Wichtig sind die Daten gem. § 11 InsO.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich würde beim zuständigen Inso-Gericht anrufen und nach dem ihm genehmen Antragsvordruck (und ggf. Stundungsantrag!) fragen :).
    Der amtliche Vordruck für das Verbraucherinso-Verfahren passt zumindest für Antragsteller mit einem laufenden Geschäftsbetrieb nicht 100%-ig, weil er die dann erforderlichen Angaben zu den Kennzahlen (§ 13 Abs. 1 S. 5 InsO) nicht enthält und auch kein qualifiziertes Gläubigerverzeichnis (§ 13 Abs. 1 S. 4).

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

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