Genehmigung Grundstücksüberlassungsvertrag

  • Hallo zusammen!

    Folgender Sachverhalt:

    Vater und mdj Kind sind in Erbengemeinschaft Eigentümer eines Grundstücks.

    Nun habe ich den Erbauseinandersetzungsvertrag nebst Auflassung zur familiengerichtlichen Genehmigung.
    Hier soll das Kind seinen Anteil dem Vater überlassen.(Das der Vater das Kind gar nicht vertreten kann ist mir klar, hier wäre noch ein E-Pfleger zu bestellen)
    Einzige Gegenleistung ist, dass der Vater die bereits bestehenden Grundschulden übernimmt sowohl persönlich als auch dinglich.
    Das ist vielleicht eine doofe Frage, aber das ist doch keine wirkliche Gegenleistung oder doch? Wäre das überhaupt genehmigungsfähig? Schließlich gibt das Kind doch dann seine Eigentümerstellung auf? Wäre nett, wenn euch vielleicht auch ein paar Rechtssprechungen hierzu einfallen.

    Vielen Dank

  • Die Frage lässt sich so nicht beantworten, denke ich.

    Es kommt auf den Wert des Erbteils des Kindes (also vermutlich in erster Linie den Wert des rechnerischen "Anteils" am Grundstück) und die Höhe der Verbindlichkeiten der Erblasserin, die zukünft vom KV allein getragen werden, an.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ok...also Wertgutachten erstellen lassen und dann bräuchte ich wohl auch noch einen Nachweis in welcher Höhe die Grundschulden noch valutieren.

  • Das Wertgutachten kannst Du Dir schenken, wenn -nach den zunächst anzustellenden diesbezüglichen Ermittlungen - völlig klar ist, dass der Verkehrswert des Objekts die Restvaluta der Darlehen übersteigt.

    So ist das eben, wenn fleißig beurkundet wird ohne das Familiengericht vorher zu kontaktieren.

  • Das Wertgutachten kannst Du Dir schenken, wenn -nach den zunächst anzustellenden diesbezüglichen Ermittlungen - völlig klar ist, dass der Verkehrswert des Objekts die Restvaluta der Darlehen übersteigt.

    Oha !
    Aber für die Vergleichsberechnung brauche ich einen VKW; wieso sollte ich mir das Gutachten dann schenken können ?:gruebel:

  • Wenn die Restvaluta noch 1000 EUR beträgt, dürfte das Gutachten doch entbehrlich sein...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das Wertgutachten kannst Du Dir schenken, wenn -nach den zunächst anzustellenden diesbezüglichen Ermittlungen - völlig klar ist, dass der Verkehrswert des Objekts die Restvaluta der Darlehen übersteigt.

    Oha !
    Aber für die Vergleichsberechnung brauche ich einen VKW; wieso sollte ich mir das Gutachten dann schenken können ?:gruebel:

    Cromwell meint vermutlich, dass man zuerst alle anderen Fakten ermitteln sollte und dann erst -falls noch erforderlich- ein Gutachten anfordert und nicht zuerst ein Gutachten und dann stellt man fest, hätte man sich sparen können, weil Sachlage auch ohne eindeutig ist.

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