Ich stehe hier in folgender Sache etwas auf dem Schlauch:
Es geht um den Kostenfestsetzungsantrag der Nebenklägerin.
Kostengrundentscheidung meines AGs: Die Kosten der Nebenklage werden dem Angeklagten A auferlegt
Dann wurde unser Urteil in ein Urteil des AG B einbezogen, die dortige Kostengrundentscheidung: Die Kosten der Nebenklage trägt die Nebenklägerin selbst.
Welche Entscheidung ist denn jetzt für mich maßgeblich? Und wo stehts? Sorry, bin ein Neuling im Strafkostenrecht...