Hallo,
ich habe hier einen Antrag auf Genehmigung zur Rückzahlung der Mietkaution und Auflösung des Kontos, auf dem sich die Kaution befand. Die Mietkaution liegt unter 3.000 EUR.
Deswegen würde ich sagen, dass wegen § 1813 BGB keine Genehmigung erforderlich ist.
Jetzt bin ich aber auf § 1822 Nr. 13 BGB gestoßen.. Seht ihr eine Genehmigungspflicht nach § 1822 Nr. 13 BGB?
Danke + viele Grüße