Hallo zusammen,
ich habe einen Aufgebotsantrag des Grundstückseigentümers hinsichtlich eines verloren gegangenen Grundschuldbriefes auf dem Tisch. Im Antrag fehlte jedoch die eidesstattliche Versicherung, dass das Recht weder abgetreten noch verpfändet ist, es wurde nur erklärt, dass der Grundschuldbrief wohl im Zuge der Vernichtung von Altunterlagen mit vernichtet wurde. Der Grundschuldbrief wurde wohl verbrannt.
Würde euch das ausreichen oder würdet ihr noch auf die eidesstattliche Versicherung bestehen, dass das Recht weder abgetreten noch verpfändet ist?
Das Problem ist, dass der Antragsteller jetzt für ein halbes Jahr in Afrika arbeitet.
Die Löschungsbewilligung der Bank liegt ebenfalls vor.
Vielen Dank schonmal für die Antworten!