Eine Krankenkasse ersucht um Übersendung des Gutachtens. Begründet wird das Ersuchen mit § 3 ff SGB X. Lt. Kommentart gilt aber § 3 SGB X nicht für die Gerichte.
Würdet ihr Akteneinsicht gemäß §§ 4 InsO 299 ZPO dennoch gewähren?
Das Verfahren ist eröffnet und läuft noch. Schuldnerin ist ein GmbH. Die KK will Ansprüche gg GF prüfen.