Hallo, ich habe folgenden Zivilsache:
Es wurde ein Termin anberaumt, in dem der RA der Beklagten erschienen ist. Für die Klägerin ist jedoch niemand erschienen.
Der Beklagtenvertreter erklärte, dass er soeben mit dem Klägervertreter telefoniert habe und dieser ihn gebeten hat keinen VU-Antrag zu stellen, da der er die Klage zurücknehmen wird.
So kam es dann auch. Der Klägervertreter hat die Klage zurückgenommen und dem Kläger wurden die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Ist für den Beklagtenvertreter nun eine 1,2fache oder eine 0,5 fache Terminsgebühr entstanden?!
Ich bin von einer 1,2 fachen TG ausgegangen. Der Klägervertreter trägt allerdings vor, dass nur eine 0,5fache TG berücksichtigt werden kann.
Was meint ihr?