Hallo!!
Ich habe die Akte einer Kollegin auf dem Tisch und bin etwas ratlos. Schuldner stellt am 04.01.2013 einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages aufgrund besonderer Belastungen. Nach Stellungnahme des Gläubigers und Anforderung von weiteren Nachweisen setzt meine Kollegin den Betrag am 05.04.2013 fest.
Die Drittschuldnerin fragt jetzt an, ab welchem Monat der erhöhte Freibetrag zu berücksichtigen ist? Ab dem Monat der Antragstellung oder ab April (Entscheidungsmonat) oder anteilig für den Monat April ab Beschlussdatum?