Da ist in dem anderen Thread mittlerweile sehr unübersichtlich wird, eröffne ich mal ein gesondertes Thema. Ich weiß, dass wir darüber bereits gsprochen haben, finde aber die entsprechenden Beiträge nicht mehr wieder
Das folgende ist mein Zwischenverfügungstext bezüglich der Zinsen auf Seite 3. Besonders die Nashörner machen das gerne in meinen Augen falsch...
- Die Forderungsaufstellung auf Seite 3 wurde von Ihnen nicht zutreffend ausgefüllt.
So haben Sie zum einen die bereits errechneten Zinsen eingetragen und in der Spalte daneben zusätzlich die weiteren Zinsen seit Zinsbeginn. Dies führt zu einer doppelten Pfändung der bereits errechneten Zinsen und ist daher nicht korrekt. Richtigerweise muss der Tag, ab dem die Zinsen nicht mehr berechnet wurden, eingetragen werden. Dies dürfte zumeist der Tag nach Antragstellung sein.
Stehe ich mit der Ansicht alleine da? Denn genau das teilen mir die Nashörner mit. Angeblich würden 95 % der Gerichte die Pfübse problemlos erlassen. Mir ist klar, dass das auch einfach eine Frage der eigenen Einstellung ist und mich wegen meiner sachlichen Unabhängigkeit auch eine solche Behauptung des Gläubigervertreters nicht stören muss, aber ein allgemeines Meinungsbild wäre mir hier doch lieb
Ich bin auf eure Beiträge gespannt