Hallo Zusammen,
ich bräuchte dringend Unterstützung in folgender Grundbuchberichtigungsangelegenheit: Miteigentümer zu je ½ sind Vater und Tochter. Der Vater ist verstorben und die Tochter beantragt unter Bezugnahme auf die Nachlassakte die Grundbuchberichtigung.
Es gibt ein notarielles Testament in dem der Erblasser seine Tochter zur Erbin einsetzt.
Seiner Ehefrau vermacht er u.a. ein Wohnungsrecht an dem hier betroffenen Grundbesitz, dessen Bedingungen ausführlich erläutert werden. Seiner Tochter „erlegt er die Verpflichtung auf der Ehefrau das beschriebene Wohnungsrecht einzuräumen und es auf Verlangen und Kosten der Ehefrau im Grundbuch an rangbereiter Stelle eintragen zu lassen“.
Der dann folgende Abschnitt bereitet mir nun Probleme: „ Die Erbeinsetzung meiner Tochter entfällt und ich berufe meine Ehefrau als meine Alleinerbin, falls meine Tochter meiner Ehefrau nicht das vorbeschriebene Wohnungsrecht einräumt.“ Ein entsprechendes Wohnungsrecht ist nicht eingetragen und es wird diesbezüglich im Grundbuchberichtigungsantrag auch nichts gesagt.
Ich gehe nun davon aus, dass es sich um eine auflösend bedingte Erbeinsetzung gem. § 2075 BGB handelt, die eine Vor- und Nacherbschaft zur Folge hat.
Trage ich nun auf Grundlage des notariellen Testamentes einfach die Tochter als Alleineigentümerin und in Abt. II bzgl. des ehemaligen ½ Anteils des Vaters einen Nacherbenvermerk dahingehend ein, dass die Tochter befreite Vorerbin und die Ehefrau Nacherbin ist und der Nacherbfall eintritt, sofern die Vorerbin der Nacherbin das im Testament beschriebene Wohnungsrecht nicht einräumt ? Oder sollte ich in diesem Fall anders vorgehen?
Da kein Zeitraum angegeben ist und die „Einräumung“ ja offensichtlich auch nicht zwingend mit der Eintragung im Grundbuch gleichzusetzen ist, die ja nur auf Verlangen der Ehefrau zu erfolgen hat, weiß ich ja nicht, ob die auflösende Bedingung bereits eingetreten ist.
Über Meinungen und Anregungen diesbezüglich wäre ich wirklich sehr dankbar!