Der ehemalige Insolvenzverwalter hat vor mehreren Jahren auf einer Immobilie eines Drittschuldners eine ZwaSiHyp eintragen lassen. Das Insolvenzverfahren wurde später mangels Masse eingestellt und die Insolvenzschuldnerin im Handelsregister gelöscht. Einige Jahre später hat der ehemalige Insolvenzverwalter eine Löschungsbewilligung hinsichtlich der ZwaSiHyp erteilt (Unterschrift wurde durch einen Notar beglaubigt). Nunmehr, weitere 1 1/2 Jahre später, schrieb mir ein mit der Sache befasster Notar, dass er eine Bescheinigung erbittet, dass der (ehemalige) Insolvenzverwalter bei Unterschriftsleistung bezüglich der Löschungsbewilligung Insolvenzverwalter war (bei der Unterschriftsbeurkundung wurde nur die Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses vorgelegt, aber nicht die Bestallungsurkunde - ging ja auch nicht, denn die war schon mehrere Jahre vorher an uns zurückgereicht worden).
Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, zur Verwendung bei einem Notar eine Bescheinigung zu erteilen, dass ein Insolvenzverwalter an einem bestimmten Tag noch in Amt und Würden war. Im konkreten Fall ging das natürlich nicht, was ich dem Notar dann auch so mitgeteilt habe.
Da ich grundbuchrechtlich nicht bewandert bin, würde mich aber interessieren, ob der Eigentümer noch eine Möglichkeit hat, aus der Sache heraus bzw. die ZwaSiHyp wegzubekommen. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass die Eintragung dauerhaft Bestand haben könnte, weil niemand mehr da ist, der die Löschungsbewilligung erteilen könnte.