Wir sind Insolvenzgläubiger, halten als Sicherheit noch ein Mehrfamilienhaus des Insolvenzschuldners. Die Immobilie besteht aus sieben Wohneinheiten. Eine wird vom Schuldner, dessen Ehefrau und den Kindern genutzt, eine weitere mit 75 qm von der Mutter des Schuldners, wofür ortsüblich 420,00 EUR/kalt zu leisten wären. Die restlichen Wohneinheiten stehen leer. Die Mutter leistere früher immer Miete (ging bei uns ein), die Mieten waren uns auch abgetreten und wurde seinerzeit - bereits vor Insolvenzeröffnung - offengelegt.
Die Mutter leistet seit längerem keine Miete mehr. Im zwischenzeitlich im Rahmen der Zwangsversteigerung eingeholten Sachverständigengutachten ist niedergelegt, daß die Mutter unentgeltlich die Wohnung nutzt.
Könnte hier ein Versagungsantrag nach § 290, 4 InsO greifen wg. Vermögensverschwendung? Der Schuldner verzichtet schließlich monatlich auf 420,00 EUR.