Winsolvenz Cawin

  • Hallo,
    hat jemand Erfahrung in welchem Dateiformat die Schuldnerdatei aus Cawin ausgeworfen werden muss, damit Winsolvenz diese importieren kann? Cax??? oder funzt nur eine Excel-Datei.

    Danke Rantanwolf

  • Vielen Dank bisher,
    mein Cawin - Support hat mir heute mitgeteilt, dass Winsolvenz die Daten aus einer *.str - Datei importieren kann. Diese hat Cawin auch nach einer neuen Patch-Installation problemlos erstellt.
    Bisher warte ich noch auf Rückmeldung vom Verwalter -Kollegen ob es gelingt diese zu importieren.

  • Da bin ich aber gespannt, ich hab vor meinem Posting das Handbuch komplett durchsucht und keinerlei Hinweis auf Cawin oder eine *.str-Datei gefunden. :gruebel:

    Aber ich lern ja gern dazu. :)

  • Da bin ich aber gespannt, ich hab vor meinem Posting das Handbuch komplett durchsucht und keinerlei Hinweis auf Cawin oder eine *.str-Datei gefunden. :gruebel:

    Aber ich lern ja gern dazu. :)

    Vielen Dank für die Mühe, die IFF bestätigte mir nochmals das die *.str-Datei Wunder vollbringt, bei Rücksprache mit Winsolvenz-Nutzern dies aber eher Verwunderung auslöste.
    Am praktikabelsten hat sich nun folgende Lösung gezeigt.
    Aus Cawin die *str-Datei erstellen und übertragen, dann diese Datei in eine Excel-Datei umwandeln, bzw. mit Excel öffnen.

    Alle notwendigen Daten sind nun in eine Zelle geschrieben, dies kann mit folgenden Schritten geändert werden:

    Wechseln Sie auf den Menüpunkt Datenund starten dort den Textkonvertierungsassistentüber den Punkt Text in Spalten. Bestätigen Sie daserste Fenster mit der gewählten Option Getrennt und klicken Sieauf Weiter. Achten Sie im nächsten Fensterdarauf, dass als Trennzeichen Semikolon ausgewählt ist. Fertig stellen.

    So entsteht eine Excel-Datei die in Winsolvenz gut importiert werden kann. Die einzelnen Zellen sollten vorher trotzdem nochmals überprüft werden.

  • Fortsetzung von https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…mmentare/page60, da es mit Urteilsanmerkungen/Kommentare nichts zu tun hat.

    Ich muss mich korrigieren.

    In Eureka Winsolvenz können Gläubigerdaten aus dem außergerichtlichen Einigungsversuch bei Übermittlung in einem bestimmten Format importiert werden.

    Ich werde mich nächste Woche damit befassen und auch damit, ob dieser Datensatz ebenfalls in winsolvenz.p3 importiert werden kann.

    Sollten hier mitlesende Schuldnerberater oder Insolvenzverwalter dazu sachdienliche Erkenntnisse haben, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.

    Zwischenzeitlich konnte ich erfolgreich einen von einer Schuldnerberatung gelieferten Datensatz mit Gläubigerdaten für ein Schuldenbereinigungsplanverfahren importieren. Der Ablauf ist im Handbuch unter Ziff. 10.2. beschrieben.

    Einige von Schuldnerberatungen verwendeten Anwendungen können nach meiner Kenntnis Daten im Excel-Format exportieren. Ein solcher Datensatz ist für den Import in Eureka Winsolvenz nicht geeignet, sondern es muss sich um eine unter Einhaltung der Schnittstellenbeschreibung aufgebaute Textdatei handeln.

    Der momentane Aufwand bzgl. des zulässigen Übermittlungsweges (hier derzeit: EGVP, Diskette oder CD-ROM) wird ab 2016 entfallen, wenn es das sog. WEB-EGVP gibt. Das ist, vereinfacht, eine web-basierte Anwendung, über die Wenig-Nutzer ohne eigenen Zugang Mitteilungen per EGVP versenden können.

    Man kann die Bereitstellung der Daten durch Schuldnerberatungen (ohne Änderung der InsO) natürlich nicht erzwingen, aber in dem mir bekannten Rahmen besteht durchaus die Bereitschaft dazu, damit nicht alles nochmal abgetippt werden muss, auf jeden Fall einmal, bei gescheitertem Schuldenbereinigungsplanverfahren und anschließender Insolvenz sogar zweimal.

  • Interessant, das WEB-EGVP, noch nie gehört;
    ist so was, wie ein x online bestellen ohne Komplett-Registrierung ?

    Dass dieses Importieren bei ForumStar wohl nicht klappt, dürfte eh klar sein, oder !?

  • Vielen Dank BREamter für deine Mühe! Ich werde die Infos mal an unseren Winsolvenz-Admin weitergeben. Da wir relativ häufig gerichtliche Schuldenbereinigungsplanversuche haben, wäre ein Import über die Schuldnerberatung enorm arbeitserleichternd. Aber ob unsere Schuldnerberatungen überhaupt die passende Datei haben...

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Vielen Dank für das Zusammenlegen der Threads. :daumenrau

    Aber ob unsere Schuldnerberatungen überhaupt die passende Datei haben...

    Die für den Import in Eureka Winsolvenz passende Datei ist die .STR-Datei (siehe oben #4 und #6). Nach meinem Kenntnisstand ist Cawin eine bei Schuldnerberatungen sehr verbreitete Anwendung.

    Bei dem von mir vor einigen Tagen genannten Testfall wurde seitens der Schuldnerberatung eine selbst programmierte Anwendung verwendet.

    Davon zu trennen ist, wie gesagt, der Import in winsolvenz.p3 beim Verwalter, für den nach obigen Ausführungen aus 2013 die .STR-Datei anscheinend nicht verwendet werden kann (ob sich daran etwas geändert hat, ist mir gegenwärtig noch nicht bekannt).

    Ich werde mich weiter damit befassen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!