Hallo,
hat jemand Erfahrung in welchem Dateiformat die Schuldnerdatei aus Cawin ausgeworfen werden muss, damit Winsolvenz diese importieren kann? Cax??? oder funzt nur eine Excel-Datei.
Danke Rantanwolf
Hallo,
hat jemand Erfahrung in welchem Dateiformat die Schuldnerdatei aus Cawin ausgeworfen werden muss, damit Winsolvenz diese importieren kann? Cax??? oder funzt nur eine Excel-Datei.
Danke Rantanwolf
Ich würde beim Hersteller von Winsolvenz anfragen.
oder funzt nur eine Excel-Datei.
Yap, tut es. WINsolvenz kennt nur DATEV, GIS, SWIFT, EXCEL als Importfilter.
Vielen Dank bisher,
mein Cawin - Support hat mir heute mitgeteilt, dass Winsolvenz die Daten aus einer *.str - Datei importieren kann. Diese hat Cawin auch nach einer neuen Patch-Installation problemlos erstellt.
Bisher warte ich noch auf Rückmeldung vom Verwalter -Kollegen ob es gelingt diese zu importieren.
Da bin ich aber gespannt, ich hab vor meinem Posting das Handbuch komplett durchsucht und keinerlei Hinweis auf Cawin oder eine *.str-Datei gefunden.
Aber ich lern ja gern dazu.
Da bin ich aber gespannt, ich hab vor meinem Posting das Handbuch komplett durchsucht und keinerlei Hinweis auf Cawin oder eine *.str-Datei gefunden.
Aber ich lern ja gern dazu.
Vielen Dank für die Mühe, die IFF bestätigte mir nochmals das die *.str-Datei Wunder vollbringt, bei Rücksprache mit Winsolvenz-Nutzern dies aber eher Verwunderung auslöste.
Am praktikabelsten hat sich nun folgende Lösung gezeigt.
Aus Cawin die *str-Datei erstellen und übertragen, dann diese Datei in eine Excel-Datei umwandeln, bzw. mit Excel öffnen.
Alle notwendigen Daten sind nun in eine Zelle geschrieben, dies kann mit folgenden Schritten geändert werden:
Wechseln Sie auf den Menüpunkt Datenund starten dort den Textkonvertierungsassistentüber den Punkt Text in Spalten. Bestätigen Sie daserste Fenster mit der gewählten Option Getrennt und klicken Sieauf Weiter. Achten Sie im nächsten Fensterdarauf, dass als Trennzeichen Semikolon ausgewählt ist. Fertig stellen.
So entsteht eine Excel-Datei die in Winsolvenz gut importiert werden kann. Die einzelnen Zellen sollten vorher trotzdem nochmals überprüft werden.
Fortsetzung von https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…mmentare/page60, da es mit Urteilsanmerkungen/Kommentare nichts zu tun hat.
Alles anzeigenVielleicht sollte man Schuldnerberatungsstellen und Gericht und/oder Verwalter dergestalt vernetzen, dass die Gläubigerdaten da einmal erfasst werden und der Rest übernimmt. Dann hätte man zumindest die Verbraucherinsolvenzverfahren abgedeckt und der (doppelte) Erfassungsaufwand entfiele.
Es soll nach meiner Kenntnis bereits jetzt möglich sein, dass in Winsolvenz (hier gemeint: das von den Insolvenzverwaltern verwendete Programm) Daten z.B. aus einer Excel-Tabelle importiert werden können. Allerdings wohl nur, wenn eine bestimmte vorgegebene Formatierung sklavisch genau eingehalten wird.
Dazu müsste man die Schuldnerberatungsstelle in Kenntnis setzen, etwa durch Übersendung des Eröffnungsbeschlusses, wer Insolvenzverwalter ist. Wenn sie nicht verfahrensbevollmächtigt ist, stellt das aber – insbesondere bei großen Gerichten – eine mit zusätzlichem Kosten- und Zeitaufwand verbundene freiwillige Leistung dar.
Ähnliches gilt, wenn die Schuldnerberatungsstelle dem Gericht den Datensatz schicken würde, das ihn mit Eröffnung weiterleitet. Selbst wenn das nur einen Mehraufwand von – beispielhaft – 1 Minute pro Verfahren bedeutet, potenziert sich das bei großen Gerichten übers Jahr in der Summe auf mehrere Arbeitstage. Man darf generell nicht vergessen: die Arbeitsschritte in der Inso sind oft kleinteilig (was zu der Annahme verführen kann „dann machen wir das so, es dauert ja nicht lange“), aber die Menge wirkt sich halt in der Hochrechnung auf das Jahr ggf. erheblich aus.
Ein Datentransfer Schuldnerberatungsstelle → Gericht → Insolvenzverwalter bedeutet gleichwohl, dass die Daten manuell kontrolliert werden müssen, da z.B. bei lückenhaften Unterlagen des Schuldners Daten zu Gläubiger bzw. Gläubigervertreter mitunter nur unvollständig aufgenommen werden können. Ferner sind diese Daten für Gerichte, die keine Postzustellung des Eröffnungsbeschlusses an alle Gläubiger mehr vornehmen, nicht wirklich von Interesse. Die Tabellendaten gibt es so oder so später vom Insolvenzverwalter.
Ferner wäre auch die technische Umsetzung mit erheblichem Aufwand verbunden. Die von den Schuldnerberatungsstellen verwendeten Anwendungen müssten dann m.E. dahingehend modifiziert werden, dass die Daten 1) per EGVP 2) unter Verwendung des sog. XJustiz-Datensatzes an das Gericht übermittelt werden können. Das ist nur der Einstieg in die Fragestellung. Ohne entsprechende Vorschrift wird es das nicht geben.
Ich muss mich korrigieren.
In Eureka Winsolvenz können Gläubigerdaten aus dem außergerichtlichen Einigungsversuch bei Übermittlung in einem bestimmten Format importiert werden.
Ich werde mich nächste Woche damit befassen und auch damit, ob dieser Datensatz ebenfalls in winsolvenz.p3 importiert werden kann.
Sollten hier mitlesende Schuldnerberater oder Insolvenzverwalter dazu sachdienliche Erkenntnisse haben, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.
Zwischenzeitlich konnte ich erfolgreich einen von einer Schuldnerberatung gelieferten Datensatz mit Gläubigerdaten für ein Schuldenbereinigungsplanverfahren importieren. Der Ablauf ist im Handbuch unter Ziff. 10.2. beschrieben.
Einige von Schuldnerberatungen verwendeten Anwendungen können nach meiner Kenntnis Daten im Excel-Format exportieren. Ein solcher Datensatz ist für den Import in Eureka Winsolvenz nicht geeignet, sondern es muss sich um eine unter Einhaltung der Schnittstellenbeschreibung aufgebaute Textdatei handeln.
Der momentane Aufwand bzgl. des zulässigen Übermittlungsweges (hier derzeit: EGVP, Diskette oder CD-ROM) wird ab 2016 entfallen, wenn es das sog. WEB-EGVP gibt. Das ist, vereinfacht, eine web-basierte Anwendung, über die Wenig-Nutzer ohne eigenen Zugang Mitteilungen per EGVP versenden können.
Man kann die Bereitstellung der Daten durch Schuldnerberatungen (ohne Änderung der InsO) natürlich nicht erzwingen, aber in dem mir bekannten Rahmen besteht durchaus die Bereitschaft dazu, damit nicht alles nochmal abgetippt werden muss, auf jeden Fall einmal, bei gescheitertem Schuldenbereinigungsplanverfahren und anschließender Insolvenz sogar zweimal.
Interessant, das WEB-EGVP, noch nie gehört;
ist so was, wie ein x online bestellen ohne Komplett-Registrierung ?
Dass dieses Importieren bei ForumStar wohl nicht klappt, dürfte eh klar sein, oder !?
Interessant, das WEB-EGVP, noch nie gehört;
ist so was, wie ein x online bestellen ohne Komplett-Registrierung ?
Vielen Dank BREamter für deine Mühe! Ich werde die Infos mal an unseren Winsolvenz-Admin weitergeben. Da wir relativ häufig gerichtliche Schuldenbereinigungsplanversuche haben, wäre ein Import über die Schuldnerberatung enorm arbeitserleichternd. Aber ob unsere Schuldnerberatungen überhaupt die passende Datei haben...
Vielen Dank für das Zusammenlegen der Threads.
Aber ob unsere Schuldnerberatungen überhaupt die passende Datei haben...
Die für den Import in Eureka Winsolvenz passende Datei ist die .STR-Datei (siehe oben #4 und #6). Nach meinem Kenntnisstand ist Cawin eine bei Schuldnerberatungen sehr verbreitete Anwendung.
Bei dem von mir vor einigen Tagen genannten Testfall wurde seitens der Schuldnerberatung eine selbst programmierte Anwendung verwendet.
Davon zu trennen ist, wie gesagt, der Import in winsolvenz.p3 beim Verwalter, für den nach obigen Ausführungen aus 2013 die .STR-Datei anscheinend nicht verwendet werden kann (ob sich daran etwas geändert hat, ist mir gegenwärtig noch nicht bekannt).
Ich werde mich weiter damit befassen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!