Hallo,
hat jemand obergerichtliche Rechtsprechungen dazu, dass es einem RA zugemutet werden kann, morgens um 6,00 Uhr zu einer Fahrt zum Gericht aufzubrechen? Ich habe nur Entscheidungen meines LG (Ffm) und suche OLG-Entscheidungen.
Rechtsprechung zum Thema Aufbruch eines RA ab 6.00 Uhr morgens
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warum sollte das überhaupt relevant sein??
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Es geht um Übernachtungskosten und die Frage, ob diese notwendig sind. Im konkreten Fall wären keine Übernachtungskosten angefallen, wenn der RA morgens um 6.00 Uhr aufgebrochen wäre.
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OLG Nürnberg 12. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 13.12.2012
Aktenzeichen: 12 W 2180/12Gericht: OLG Koblenz 14. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 21.09.2010
Aktenzeichen: 14 W 528/10Gericht: Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 5. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 20.07.2009
Aktenzeichen: 5 W 161/09 - K26, 5 W 161/09Gericht: OLG Celle 2. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 16.01.2009
Aktenzeichen: 2 W 15/09 -
Auf die Schnelle:
OLG Koblenz, AGS 2012, 50: Reisezeit 05:00 bis 22:00 Uhr (ob evtl. 6 Uhr gemeint war?)
OLG Celle, RVGreport 2009, 193: keine Reise in der "Nachtzeit" (unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe)
OLG Hamburg, AGS 2011, 463: keine Reise in der "Nachtzeit" (unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe)
OLG Karlsruhe, AGS 2003, 498: keine Reise in der "Nachtzeit" zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr (in Anlehnung an § 758a IV ZPO) -
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