Excel-Tabelle Vergütung InsVV

  • Wie kann man § 13 Abs. 1 S. 5 InsVV in Excel umsetzen?

    Die Bedingung lautet:

    WENN > 15 Gläubiger
    DANN [Vergütung] € 900 + € 100 pro angefangene 5 Gläubiger

    Ich komme nicht weiter an der Stelle "pro angefangene 5 Gläubiger". :gruebel:

  • Die Bedingung lautet:

    WENN > 15 Gläubiger
    DANN [Vergütung] € 900 + € 100 pro angefangene 5 Gläubiger

    Ich komme nicht weiter an der Stelle "pro angefangene 5 Gläubiger". :gruebel:

    Geht es vielleicht mit
    =AUFRUNDEN((A1-15)/5;0), wobei "A1" für die Anzahl der Gläubiger stehen soll - also am besten auf die Zelle verweisen, in die Du diese Zahl eingibst.

  • Hervorragend, vielen Dank! :daumenrau :cool:

    Hab's gerade in OpenOffice "nachgebaut", da ich kein Excel auf dem Notebook habe, aber da gibt es bei den Formeln ja keine Unterschiede.

    Mein gedanklicher Fehler war, dass ich den Schritt "geteilt durch 5 und dann aufrunden" nach "Gläubigeranzahl minus 15" übersehen hatte.

  • Ich beschäftige mich gerade mit der Weiterentwicklung der Tabelle unter https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…-vorzeitige-RSB.

     Automatisch angegeben werden soll die maximale Mindestvergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltsperiode.

     Manuell einzugeben sind:

     Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
     Datum der Aufhebung des Insolvenzverfahrens

     Die Vergütung beträgt 119 EUR pro angefangenes Jahr für den Zeitraum ab Aufhebung bis 72 Monate nach Eröffnung.

    =AUFRUNDEN((EDATUM(A1;72)-A2)/365)*119

     (hierbei ist A1 das Datum der Eröffnung und A2 das Datum der Aufhebung)

    funktioniert im Grenzbereich um den Beginn eines neuen Jahres nicht. Bei Eröffnung am 01.07.2014 und Aufhebung am 01.07.2015 oder 02.07.2015 werden sechs angefangene Jahre berücksichtigt, bei Aufhebung am 03.07.2015 dann fünf.

    Kann man das irgendwie abfangen? Ich danke für Hinweise.

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