Der Senat ist nur dieser Meinung, weil er das eigentliche rechtliche Problem nicht erkannt hat und im Hinblick auf die von ihm vorgenommene Gleichstellung von Eigen- und Vorerbenverfügung einem rechtlichen Irrtum unterlegen ist.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass jemand einem rechtlichen Irrtum unterliegt. Ich war aber seit jeher ein Anhänger der These, dass man dann jedenfalls alles dafür tun sollte, dass der Betreffende in dem besagten rechtlichen Irrtum nicht auch noch in Zukunft verharrt. Dem liegt die Anregung zugrunde, dem Senat die vorliegende Diskussion zur Kenntnis zu geben. Was der Senat dann damit anstellt, bleibt natürlich ihm überlassen.