Guten Morgen ich brauche eure Hilfe. Ich habe hier eine Zivilakte die mir etwas Kopfzerbrechen bereitet.
Es ist ein KFB ergangen worauf mir der Gläubigervertreter schreibt, dass der Schuldner in der Schweiz wohnt (vollständige Anschrift dabei) und nun eine Bescheinigung im Sinne der Artikel 54 und 58 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung über Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Luganer Übereinkommen) beantragt.
In den genannten Artikeln steht aber lediglich etwas zu Prozessvergleichen!? Und bin ich dafür überhaupt zuständig? Wenn ja, was muss ich tun?
Ich bin ziemlich ratlos...