A und B sind im Grundbuch in Gütergemeinschaft eingetragen. Jetzt ist A verstorben. Vom Nachlassgericht wird Eröffnungsniederschrift mit Ehe- und Erbvertrag vorgelegt und von den Erben die Grundbuchberichtigung beantragt.
Nach dem Erstversterbenden erben der überlebende Ehegatte und die Kinder C und D. Im Erbvertrag ist vereinbart, dass die Auseinandersetzung des Gesamtguts und des Nachlasses auf den Tod des Zuerststerbenden ausgeschlossen ist.
Sind B, C und D jetzt in fortgesetzter Gütergemeinschaft im Grundbuch einzutragen und wie lautet der Eintragungstext?
Brauche ich ein Zeugnis nach § 1507 BGB?
Außerdem wird der überlebende Ehegatte zum Testamentsvollstrecker ernannt. Mir liegt aber kein Nachweis über die Annahme des Amtes vor. Brauche ich den überhaupt bei der Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks bei der Grundbuchberichtigung?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!?