Erbscheinsantrag und dann Nichtbetrieb

  • Moin,
    ich habe hier einen Erbscheinsantrag vom 01.08.2013, gestellt von einer Rechtsanwältin, vorliegen. Dieser ist unvollständig, formunwirksam im Hinblick auf die eV, zudem fehlen verschiedene Urkunden. Mit ausführlicher Zwischenverfügung wurde die Anwältin darauf hingewiesen. Inzwischen sind 6 Monate vergangen ohne Posteingang. Ich würde die Akte nun gern wegen Nichtbetrieb weglegen und ihr die Kosten in Rechnung stellen. Soweit ich mich erinnere kann ich eine 0,3 Gebühr max. 200 Euro erheben. (Nr. 12211 KV GNotKG)

    Der Nachlasswert ist mir jedoch nicht bekannt.

    Wie würdet ihr jetzt vorgehen?

    Schöne Grüße
    Döner

  • Wurde die Zwischenverfügung zugestellt?
    Ansonsten kann es auch zu einer Störung im Mandatsverhältnis gekommen sein. Von Mandanten, die einfach verschwinden, über Mandanten, die keine Rechnung bezahlen, bis zu Mandanten, die eine weitere Tätigkeit untersagen, gibt es da viele denkbare Störfälle.

  • Papenmeier
    Üblicherweise werden Zwischenverfügungen hier nicht zugestellt.

    Da es sich um ein Antragsverfahren handelt, denke ich schon, dass es im Interesse des Antragstellers liegt die geforderten Unterlagen beizubringen oder erforderliche Erklärungen abzugeben. Sollte die Post nicht angekommen sein (was ich nicht glaube, weil Gerichtsfach), so liegt es als Antragsteller auch nahe, nach 7 Monaten nachzufragen.

    Aber in der Akte tut sich gar nix und ich wollt hier nicht noch mehr Zeit hineininvestieren. Daher dachte ich Akte weglegen wegen Nichtbetrieb nach AktO. Zu gegebener Zeit könnte ja das Verfahren auch wieder aufgenommen werden, falls PE kommt.

    Und bis dahin hätten wir hier schon ganz gerne die 0,3er Gebühr bzw. die 200 Euro für die Zwischenverfügung.

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