fehlende Unterschrift Rechtspfleger bei der Ausschlagung

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe hier einen Fall, bei der eine Erbin ausgeschlagen hat. Es fehlt jedoch die Unterschrift des Rechtspflegers bei der Ausschlagungserklärung. Der Rechtspfleger arbeitet mittlerweile nicht mehr beim Nachlassgericht. Ist die Ausschlagung wirksam oder unwirksam? Da die Ausschlagung ja in der Akte ist und auch aufgenommen wurde, müsste sie doch wirksam sein, oder? Könnte die Unterschrift überhaupt nachträglich noch geleistet werden bzw. was passiert, wenn der Rechtspfleger nicht mehr im Dienst ist?

    Danke für die Hilfe und allen ein schönes Wochenende!

  • Die Erbausschlagung ist mangels Unterschrift des Rechtspflegers unwirksam (§ 1945 Abs. 2 BGB i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BeurkG). Da die Ausschlagungsfrist inzwischen abgelaufen sein dürfte und demzufolge auch keine Heilung des Formmangels mehr möglich ist, bleibt nur noch die Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) mit der Begründung, dass man glaubte, bereits fristgerecht wirksam ausgeschlagen zu haben.

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