hallo,
mir liegt ein Antrag auf Genehmgigung einer Erbausschlagung für ein 4 jährige Kind vor. Der Sachverhalt ist sehr komlex und die Kindesmutter kann mir keine Angaben zur Verschuldungssitutaion machen. Da ich nach der neusten Rechtsprechung des BGH einen Ergänzungspfleger nur bei tatsächlichem Interessengegensatz bestellen kann, stehe ich ziemlich auf dem Schlauch, was den Nachweis der Überschuldung angeht.
Bin ich verpflichtet, die Ermittlungen alleine durchzuführen oder kann ich irgendwie doch noch einen Ergänzungspfleger mit ins Boot holen ?