Guten Morgen,
ich habe heute einen Anhörungstermin des Kindsvaters zum Antrag auf Ersetzung seiner Zustimmung zur Einbenennung seiner Kinder.
Soeben kommt mir der Gedanke, dass der Vater im Termin der Einbenennung zustimmen könnte.
Verstehe ich es richtig, dass er die Zustimmung auch im Termin erklären kann, er unterschreibt, ich unterschreibe, das Ganze wird ausgefertigt und kann dann dem Standesamt vorgelegt werden?
Ich führe zum ersten Mal ein Einbenennungsverfahren durch, da bisher sämtliche Anträge am Erfordernis "zum Wohl des Kindes erforderlich" gescheitert sind und zurückgenommen / nicht ernsthaft gestellt wurden.
Vielen Dank!