Hallo zusammen,
ich habe zu meinem Thema bislang noch nichts passendes gefunden.
Folgender Sachverhalt:
Der Gläubiger beantragt die Berichtigung des Vollstreckungsbescheides nach § 319 ZPO wegen einer Namesänderung des Schuldners direkt beim Mahngericht.
Das Mahngericht leitet den Antrag an uns (Amtsgericht) weiter, mit dem Hinweis dass wir zuständig wären.
Im Zöller und Musielak steht, dass das Gericht den Titel zu berichtigen hat, das ihn erlassen hat.
Meine Frage ist nun: WER HAT DEN TITEL ERLASSEN.
Der Mahnbescheid wurde wegen einer Hauptforderung in Höhe von 200 € und Nebenforderung in Höhe von 100 € beantragt. Dann wurde durch den Schuldner Einspruch eingelegt. Der Gläubiger hatte dann beantragt, den VB nur bezüglich einer Huaptforderung in Höhe von 150 € und einer Nebenforderung in Höhe von 50 € aufrecht zu erhalten. Durch Urteil des Amtsgericht wurde dann entschieden, dass der VB wegen einer Hauptforderung in Höhe von 150 €recht erhalten bleibt, im übrigen abgewiesen wird.
Hat nun den zu berichtigenden VB das Mahngericht oder doch das Amtsgericht erlassen?
(Ich bin ja der Meinung, dass das Mahngericht den VB berichtigen muss, ich finde hierfür aber keine einschlägige Kommentarstelle.)