Hallo,
ich habe eine kurze Frage.
Es wurde für eine GmbH in Gründung eine Auflassungsvormerkung eingetragen und der Eigentümer erteilte der GmbH in Gründung eine Belastungsvollmacht.
Nunmehr handelt die eingetragene GmbH aufgrund dieser Vollmacht und bestellt ein Grundpfandrecht. Die GmbH in Gründung und die GmbH stimmen in Firma, Geschäftsführer, etc. überein.
Braucht es noch einer Erklärung, dass die GmbH in Gründung und die eingetragene GmbH dieselbe Gesellschaft ist? Ansonsten würde ich eintragen.
Gruß
Frischling
edit: Habe es jetzt gefunden. Es ist nichts weiter erforerlich!