Eine Teilungserklärung, bisher 2 Einheiten, wird wie folgt geändert:
Von der Wohnung 1 werden 2 Räume als Arztpraxis (jetzt Einheit 3) abgetrennt.
Das gemeinschaftliche Eigentum im Gang vor der Praxis wird geändert; eine Abstellkammer - bisher Wohnung 2 - wird gemeinschaftliches Eigentum.
Einheit 1 und 2 sind mit einer Gesamtgrundschuld gleich belastet. In Abt. II ist jeweils das gleiche Geh- und Fahrrecht eingetragen.
Welche Unterlagen sind mitvorzulegen ?
a) ein neuer Aufteilungsplan für das gesamte Haus ? oder nur für Wohnung 1 und Einheit 3 ?
b) eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für alle Einheiten 1,2 und 3 ? oder nur für Wohnung 1 und Praxis 3 ?
c) eine neue Berechnung der Miteigentumsanteile ?
d) Zustimmung der Berechtigten Abt. II und III ?