Ich habe ein IK-Verfahren mit einer einzigen Gläubigerin (Große Bank, vertr. d. Rechtsanwälte). Anmeldefrist und Prüfungstermin verstreichen, ohne dass irgendwas angemeldet worden wäre. Irgendwann trudelt die Anmeldung ein, ich rufe beim RA an uns sage: Aktuelle Vollmacht brauche ich und Kostenübernahmeerklärung für nachträglichen Prüfungstermin. Es passiert nichts. Ich erkläre obiges dann noch mal schriftlich drei Monate später, wieder keine Reaktion. Ich mache Schlussbericht und erkläre im Bericht den Ablauf mit der Schlussfolgerung, dass ich keine wirksame Anmeldung habe.
Jetzt ruft die Rechtspflegerin an und möchte, dass ich die Anmeldung aufnehme, weil es ja irgendwie nicht sein kann, dass keine Forderung angemeldet worden sei, obwohl ja eine Anmeldung vorliegt. Es würde dann nachträglicher PT durchgeführt und die Kosten für den nPT zum Soll gestellt.
Hab ich das bislang immer falsch gehandhabt? Hätte jede Anmeldung beim Gericht landen müssen, auch wenn die Kostenzusage und die ausdrückliche Zustimmung, dass ein nPT gewünscht wird, fehlt?
Ich hab ein ganz schlechtes Argument für meine Handhabung: Wir haben das schon immer so gemacht und mir wurde das hier so beigebracht. Ich hab´s auch nie in Frage gestellt.
Es wäre auch nichts passiert, wenn es sich hier nicht zufällig um die einzige und alleinige Gläubigerin handeln würde.