Nebentätigkeitsgenehmigung für Imkerei

  • Dienstherr ist das Land Baden-Württemberg.

    Ein Beamter möchte mit der Imkerei beginnen. Bereits sein Vater und sein Großvater sowie er in früheren Jahren (als er noch kein Beamter war) hatten Bienen. Nach ca. 20- jähriger Pause will er nun wieder beginnen.

    Wie bei jedem Hobby muss am Anfang erst investiert werden, so dass in der ersten Zeit keine Gewinne sondern eher Verluste zu erwarten sind.

    Nach der ersten Zeit werden vermutlich Gewinne unter der 1.200,-- EUR Jahresgrenze zu erzielen sein. Später evtl. höhere Gewinne.

    Bei einer Imkerei handelt es sich um eine landwirtschaftliche Tätigkeit; soviel habe ich schon herausgefunden.

    1) Braucht der Beamte für sein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung seines Dienstherrn?

    Die Grenzen zwischen kein Gewinn, wenig Gewinn und Gewinn sind fliesend.

    2) Wie ist hiermit umzugehen?

    3) Muss der Beamte sein Vorhaben evtl. erst nur anzeigen und später (mehr Gewinn) genehmigen lassen?

  • Ich würde das b.a.w. nicht als genehmigungspflichgtige Nebentätigkeit, sondern als Hobby ansehen. Andere haben einen großen Garten, sind dauernd mit ihrem geliebten Motorrad unterwegs oder stricken wie verrückt Pullover und Socken. Wenn sich dann nennenswerte Einnahmen abzeichnen, kann er immer noch eine Nebentätigkeitsgenehmigug beantragen. Da die ja voraussichtlich auch erteilt werden wird, dürfte es auch keine Probleme wegen des Zeitpunkts der Tätigkeitsaufnahme usw. geben.

  • Ich habe in einem ähnlichen eigenen Fall die Verwaltung schriftlich um Mitteilung gebeten, ob es sich dabei um eine anzeigepflichtige oder ggf. auch genehmigungspflichtige Nebentätigkeit handelt :gruebel: und das Antwortschreiben (die Antwort war nein, weder noch) ordentlich in meinen Unterlagen abgeheftet. :D

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