Hallo,
ich habe einen Berichtigungsantrag der im Betreff genannten "Versammlung" von e.V. auf K.d.ö.R. vor mir liegen und finde leider nur sehr alte Beiträge zu dem Thema. Gibt es da evtl. etwas Aktuelleres, was ich nicht gefunden habe?
Durch das von Jexxxxx Zxxxxx in Deutschland, K.d.ö.R, im Amtsblatt erlassene Eingliederungsgesetz sei das Grundbuch unrichtig geworden (liegt bei).
Das Eingliederungsgesetz entspräche den im Urteil des BGH vom 15.3.2013, Az: V ZR 156/12 genannten Anforderungen (OLG Stuttgart, Urteil vom 7.8.2013, Az: 3 U 115/11).
https://openjur.de/u/622109.html
Mit einem Verwaltungsakt von 2008, der auch beiliegt, sei das Eigentum am Grundbesitz der K.d.ö.R. zur selbständigen Verwaltung als religionsrechtliches Eigentum zugeordnet worden.
Der Verein ist gelöscht, weil er auf seine Rechtsfähigkeit verzichtet hat.
Würdet Ihr die K.d.ö.R. eintragen?