Hallo ZVGler,
wenn wir die Zwangsversteigerung im Wesentlichen aus den Zinsen einer Buchgrundschuld betrieben habe (dazu nur aus einem kleinen Kapitalbetrag) und ein Nachranggläubiger löst uns im ZV-Termin ab, haben wir dann eine notarielle Teilabtretungserklärung hinsichtlich der Zinsen und des Grundschuldteils an den ablösenden Gläubiger zu senden?
Um das ZV-Verfahren aus unserer Position fortzuführen, muss der neue Gläubiger ja einen Teiltitel für sich bilden lassen. Hierfür wird das Protokoll des Versteigerungsgerichtes über die erfolgte Ablösung wahrscheinlich nicht ausreichend sein.
Danke vorab!