Beantragt wird die Anordnung der Zwangsversteigerung durch die Stadtkasse für Grundstück A und Grundstück B wegen Grundsteuerforderungen, Veranlagung erfolgte für beide Grundstücke gemeinsam
Eigentümer A : M und F zu je 1/2
Eigentümer B : M und F in ehelicher Vermögensgemeinschaft
( M verstorben und beerbet von F, K1, K2,K3,K4
F verstorben beerbt von K1,K3 , Erbnachweise liegen vor)
Verbindung § 18 ZVG ist nicht möglich , oder ?