Hallo,
hier mal wieder eine Frage von mir, weil ich einfach nichts konkretes finden kann.
Anwalt A reicht Vergütungsfestsetzungantrag gegen den Mandanten ein. Dieser nimmt sich einen neuen Anwalt B und macht Einwendungen geltend. Daraufhin nimmt Anwalt A den Antrag zurück.
Nun möchte Anwalt B seine Kosten im Vergütungsfestsetzungsverfahren geltend machen und verlangt nach einer Kostengrundentscheidung.
Kann oder muss diese erfolgen? Ich konnte einfach keine klare Aussage finden.
Danke schon mal und LG