Bausparvertrag der Ehefrau

  • Schuldner (S) zweigt im eröffneten Verfahren von seinen nicht pfändbaren Einkünften monatlich 50 EUR auf den Bausparvertrag seiner Ehefrau ab. Kommt der IV an dieses Geld heran? Würde S einen eigenen Bausparvertrag im eröffneten Verfahren füttern, könnte man den ja auch einziehen.

  • das ganze ist wohl eine mtl. Schenkung aus dem unpfändbaren Einkommen - also nicht zu beantstanden.

    Um "Ranzukommen" müsste man ja irgendwie nachweisen können, dass die Geldanlage für den Sch erfolgt, d.h. ihm ein Rückzahlungsanspruch gg. die Ehefrau zusteht, der dann Masse wäre

  • Möglicherweise noch nicht einmal eine Schenkung, sondern eine sog. unbenannte ehebedingte Zuwendung, die nicht einmal der Schenkungsrückforderung unterliegt. Das ändert aber nichts daran, dass man nur unter den von Queen genannten Bedingungen rankommt - oder wenn während des Überweisungsvorgangs, z.B. wegen der Zahlung auf ein nicht geschütztes Konto des Schuldners, der Betrag noch im Bereich des Schuldners zunächst pfändbar wird. Wenn die Zahlung vom P-Konto aus erfolgt, dann ist das nicht der Fall.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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