Kontoauflösung - Genehmigung sofort wirksam

  • :eek: :eek: :eek:

    Hallo in die Runde!

    Ich habe hier gerade eine Akte auf dem Tisch, bei der ich tatsächlich :eek:

    Der Betreuer beantragt die Genehmigung zur Auflösung des Kontos.
    Die Betroffene wird angehört.
    Der Kollege teilt dem Betreuer mit, dass - wenn keine Einwendungen erhoben werden - der Beschluss mit sofortiger Wirksamkeit erteilt werden könne. Rechtsmittelbelehrung gebe es dann nicht, ergo auch keine rechtskräftige Ausfertigung.

    Wo gibt es denn sowas?! :eek: :eek: :eek:

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • kann mir so etwas nur vorstellen wenn der Betreute persönlich angehört wurde; ihm am Ende der Anhörung der Beschluss verkündet wurde (b. u. v. ) und dann eine Rechtsmittelverzichtserklärung aufgenommen/ protokolliert und vom Betreuten unterschrieben wurde.
    Das liegt also nicht vor ?

  • Das ist in der Tat unfassbar, zumal das Ganze nun schon x-mal beurteilt und entschieden wurde:

    OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 921 = FGPrax 2011, 104 = ZEV 2011, 424; OLG Celle Rpfleger 2013, 615 = FamRZ 2013, 2001 (für den umgekehrten Fall); Bestelmeyer Rpfleger 2012, 666, 675, Fn. 143, sowie Rpfleger 2014, 641, 651.

    Mehr als 5 Jahre nach dem Inkrafttreten des FamFG sollte sich das mittlerweile herumgesprochen haben.

  • Wo kein Käger, auch kein Richter, der das Unrecht klarstellt.

    Ein Rechtskraftzeugnis bzw. eine Beschlussausfertigung mit Vermerk der Rechtskraft muss es auf Antrag des Betreuers immer geben.

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