Hallo!
Ich habe grade folgendes Problem.
Schuldner steht kurz vor RSB-Erteilung, nach Ablauf der Abtretungserklärung gehen Zinsen auf einem Festgeldkonto ein, welches der Treuhänder eingerichtet hat.
Stehen die Zinsen dem Schuldner zu?
Nach welcher Grundlage behält der TH Zinsen zur Gläubigerbefriedigung ein? Die Abtretungserklärung bezieht sich ja nur auf Lohn oder ähnliches, oder liege ich da falsch?
Danke schonma