zweitstudium Rechtspflege - Chancen

  • Hallo,

    Ich bin am überlegen mich für nächstes Jahr in Nrw zu bewerben. Zur zeit studiere ich Erziehungswissenschaften und bin nicht so zufrieden. Dennoch werde ich das Studium nächstes Jahr mit einem Bachelor beenden.
    Meint ihr, dass es generell komisch aussieht mach einem Studium direkt das nächste zu machen? Oder man eventuell schlechtere Chancen hat?

    Zu mir selbst vllt noch: momentan lebe ich in Bw, möchte aber wieder zurück in meine Heimat Bielefeld und mich demnach beim OLG Hammer bewerben. Ich habe im Forums gelesen, dass Jmd. Auf Grund seines Wohnortes abgelehnt wurde (ich hoffe ich habe das richtig verstanden). Jetzt stellt sich mir die Frage, ob meine Chance dadurch wirklich schlechter ist, da mein Hauptwohnsitz zum Bewerbungszeitpunk ja Baden-Württemberg sein wird. Aus meinem Lebenslauf lässt sich aber entgegen, dass ich in Bielefeld zur Schule gegangen bin etc. Vllt könnt ihr mir eure Meinung dazu kundtun.

    Im juristischen Bereich habe ich bereits etwas Erfahrung. Sprich ich hatte Jura im Abi als Leistungskurs und habe auch meine Prüfungen darin geschrieben. In der 11 Klasse habe ich ein einwöchiges Praktikum in der Rechtspflege gemacht, wo mir leider die Bestätigung fehlt... -.-

    Im Endeffekt lauten meine Fragen: Haben ich schlechtere Chancen aufgrund meines jetzigen Wohnortes und meines 2016 abgeschlossen Studium im sozialen Bereich?

    Über jegliche Antworten würde ich mich freuen.
    Bianca :)

  • Hallo Bianca,

    einmal unabhängig davon, ob Du den Beruf der Rechtspflegerin ergreifen willst:
    wenn Du eine begründete Aussicht hast, Dein jetziges Studium abzuschließen, dann schließe es (bitte) ab. Ein Studienabbruch macht sich kaum in der Vita besonders gut.
    Ein Studienabschluss kann m.E. gegenüber einem Studienabbruch im Hinblick auf eine Bewerbung für das Rechtspflegerstudium nix verschlechtern. Da scheinen gelegentlich andere Regeln zu gelten, die sollten Dich aber nicht beeinflussen. Das Teil mit der "Ortsnähe" dürfte ja kein Problem seiin, wenn Du in Deiner Bewerbung mitteilst, dass Du beabsichtigst Deinen Wohnsitz ab dem .... zu nehmen und dies auch weil Du dort herkommst.

    Oki, versteh zwar nicht so ganz, wieso das schöne BW zu verlassen... schon mal über eine Bewerbung in BW nachgedacht ?
    hG
    Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Hallo Bianca,

    ich kann hier natürlich nur über meine persönlichen Erfahrungen berichten. Ich habe vor dem Rechtspflegestudium auch Erziehungswissenschaften studiert (allerdings nur zwei Semester). In meinem Jahrgang waren auffällig viele Mitstudenten, deren Lebenslauf nicht ganz "gerade" verlaufen ist, also entweder ein abgebrochenes oder abgeschlossenes Studium oder abgeschlossene Ausbildungen vorweisen konnten. Ich hatte den Eindruck, dass "mein" OLG das eher positiv bewertet hat. Wichtig ist natürlich dann immer die Begründung (warum Rechtspflege und nicht der zunächst gewählte Beruf).

    Wegen dem Wohnort würde ich mir auch keine Gedanken machen, solange du betonst, dass du örtlich seeehhr flexibel bist :teufel:

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten.
    Es beruhigt mich zu hören, dass sich auch andere Bewerber mit abgeschlossenem Studium oder Ausbildung bewerben.

    Defaitist
    Ja, BW ist wirklich schön, aber einfach nicht meine Heimat. Ich sehne mich zurück und in die Nähe meiner Familie. Jetzt lohnt es sich leider nie über's Wochenende nach hause zu fahren. In NRW hätte ich die Chance öfter zuhause zu sein. Mein Plan ist es so oder so nächstes Jahr zurück nach NRW zu gehen :)

    Dann werde ich mich diesen Sommer mal bewerben.
    Eine Frage hätte ich da noch. Was soll ich denn dann alles in meiner Bewerbung mit einreichen? Ich habe z.B ein Arbeitszeugnis von meinem FSJ im Kindergarten, welches ziemlich gut ausfällt, aber leider im anderen Bereich liegt als die Rechtspflege. Soll/Kann ich das in den Anhang hängen?

  • Zu den Chancen aufgrund Deiner Vorbildung sehe ich eigentlich keine Probleme; Deine Bewerbungs-Unterlagen solltest Du allerdings Korrektur lesen lassen ! :gruebel:

  • @ derhesse
    Ja, das Korrekturlesen hatte ich auch vor :)

    Ich habe mein Anschreiben, ich weiß ich bin etwas früh dran, soweit fertig. Ich weiß nur nicht wie ich meine Rückkehr in meine Heimat Bieléfeld bzw. NRW da mit reinbringen soll.:oops:
    Hat da Jemand einen Tipp oder möchte evtl. mal drüber lesen?

    Ich war auf der Internetseite des OLG Hamm und da steht nur, dass man einen Lebenslauf einreichen muss. Hier im Forum habe ich oftmals gelesen, dass dieser ausführlich und handgeschrieben sein muss. Auf der Internetseite ist jedoch nicht dazu zu finden. :confused:

  • @ derhesse
    Ja, das Korrekturlesen hatte ich auch vor :)

    Ich habe mein Anschreiben, ich weiß ich bin etwas früh dran, soweit fertig. Ich weiß nur nicht wie ich meine Rückkehr in meine Heimat Bieléfeld bzw. NRW da mit reinbringen soll.:oops:
    Hat da Jemand einen Tipp oder möchte evtl. mal drüber lesen?

    Ich war auf der Internetseite des OLG Hamm und da steht nur, dass man einen Lebenslauf einreichen muss. Hier im Forum habe ich oftmals gelesen, dass dieser ausführlich und handgeschrieben sein muss. Auf der Internetseite ist jedoch nicht dazu zu finden. :confused:

    also was den handgeschriebenen Lebenslauf betrifft, kann ich leider nicht weiterhelfen..... meine können nur so 2-3 leutz lesen :D
    Das mit der Rückkehr nach Bielefeld wäre m.E. einfach nur "schlüssig" darzustellen und eben auch, dass das schon feststeht (bestenfalls unabhängig von der Bewerbung).
    mfg
    Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Gewünscht werden Leute, die das Studium schaffen. Wenn du bereits mit Erfolg studiert hast, ist das von Vorteil, den Abschluss solltest du daher unbedingt machen.
    Dass man fürs Studium wegzieht und danach zurückkommen will, ist nachvollziehbar, daher fasse dich hierbei kurz.
    Handschriftliche Lebensläufe sind out.

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