Hallo liebes Forum!
Ich benötige eure Hilfe bei folgendem Fall:
Ein Gläubiger reicht beim Gerichtsvollzieher ein "vorläufiges Zahlungsverbot" (PfÜB sei beantragt, Pfändung stehe bevor) zur Zustellung an den Schuldner in Frankreich ein.
Der GVZ gibt das an die Zivilabteilung weiter, da er nicht zuständig sei.
Ich soll nun also dieses Zahlungsverbot zustellen.
Doch ehrlich gesagt sträubt sich iwas in mir dagegen.
Warum soll ich (das Gericht) das zustellen? Es handelt sich um kein gerichtliches Schreiben und es ist auch kein Ersuchen einer Behörde.
Wenn ich dem nachkäme, so würde ich die Unterlagen gegen Einschreiben mit internationalem Rückschein zustellen. Das kann der Gläubiger aber doch auch selbst.
Zudem entstehen uns ja dann Kosten, die ich doch erstmal vorweg vom Gläubiger haben will.
Ich befürchte ich stehe da gerade komplett auf dem Schlauch und ihr schüttelt nur den Kopf über mich ...
von daher: Helft mir bitte auf den richtigen Weg zurückzufinden.
Danke im Voraus